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Sie haben ein Firmenfahrzeug an einen Ihrer Mitarbeiter herausgegeben.


Dieser verweigert nun, trotz mehrfachen Aufforderung, die Rückgabe an Sie.

Einer Ihrer Leasing-, Leih-, oder finanzierten PKW oder LKW soll wegen Zahlungsrückständen des Nutzers an Sie herausgegeben werden.

Dies geschah bislang nicht ? 

Sie kennen evtl. auch nicht den exakten Standort des Fahrzeugs?

Eventuell ist der Nutzer gemeinsam mit dem Fahrzeug untergetaucht ??!

Unser Vorschlag

Wir erhalten von Ihnen eine schriftliche Vollmacht zur Sicherstellung Ihres Eigentums und Rückführung an Sie.

Alles weitere erledigt ein in der Fahrzeugortung, Fahrzeugsicherstellung und Fahrzeugrückführung erfahrener Teil unseres Teams.

Ggf. kann die Auffindung, Sicherstellung und Rückführung auch aus dem Ausland erfolgen.

Im Regelfall erhalten Sie Ihr Eigentum binnen 5 Werktagen zurück.


HONORARE

Detektive sind Dienstleister.

Wie im Dienstleistungsgewerbe üblich, wird die erbrachte Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet. Im Detektivgewerbe ist es üblich, nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der einzelnen Detektiv-Sachbearbeiter und den gefahrenen Kilometern abzurechnen. Diese werden Ihnen sowohl in unserem schriftlichen Tätigkeitsbericht, als auch auf der nachvollziehbaren Abschlussrechnung detailliert ausgewiesen und durch uns zusätzlich erklärt.

Eine feste Gebührenordnung, wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, gibt es für Detektive nicht. Dennoch gibt es eine unverbindliche Empfehlung zur Honorargestaltung im Detektivgewerbe, ausgegeben durch die Berufsverbände. An diese Empfehlung halten wir uns.

Wir lehnen überhöhte Gebühren ebenso strikt ab, wie Dumpingpreise, welche nur mit unqualifizierten Subunternehmern oder Rentnern / Schülern zu halten wären und mit Sicherheit zu Lasten des Ergebnisses gingen. "Sicherlich ist es unklug zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, dass ist zwar bitter - aber auch schon alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da die gekaufte Leistung die ihrer zugedachten Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie also das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld um gleich für etwas Besseres zu bezahlen."

(John Ruskin, englischer Sozialreformer, 1819 - 1900)

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratunggespräches zur Verfügung um Ihnen unsere allgemeinen Vorgehensweisen und bisherigen Erfolge zu erläutern und gemeinsam mit Ihnen einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Testen Sie uns.......

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung


Tel: 02446-8095-32 Fax: 02446-8095-33 oder per-e-mail:

info@bs-handelslogistik.de













 
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